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Privatpraxis & Kosten

Gute Medizin braucht Klarheit – auch bei der Abrechnung. Hier erfahren Sie, für wen die Praxis geöffnet ist und wie Leistungen grundsätzlich berechnet werden.

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Privatversicherte

Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Welche Beträge Ihre Versicherung übernimmt, richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Bei Fragen zur Erstattung empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit dem Versicherer.

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Beihilfeberechtigte

Auch bei Beihilfeleistungen können persönliche Erstattungsregelungen gelten. Die Praxisrechnung dokumentiert die erbrachten Leistungen nach GOÄ; die Prüfung der Erstattung erfolgt durch die zuständige Beihilfestelle und gegebenenfalls die ergänzende Versicherung.

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Selbstzahlerinnen

Gesetzlich Versicherte können die Privatpraxis als Selbstzahlerinnen nutzen. Vor planbaren Leistungen wird erläutert, welche Untersuchungen oder Behandlungen vorgesehen sind. Sie entscheiden anschließend, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

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Individuelle Gesundheitsleistungen

Ergänzende Diagnostik oder Behandlungen werden nur nach ärztlicher Einordnung angeboten. Nutzen, Grenzen, Alternativen und voraussichtliche Kosten werden vor der Durchführung besprochen.

Häufige Fragen

Damit Sie vorher wissen, woran Sie sind.

Verbindliche Kosten ergeben sich erst aus dem individuellen Behandlungsumfang.

Wer kann einen Termin vereinbaren?

Die Praxis steht Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlerinnen offen. Gesetzlich Versicherte können Leistungen als Selbstzahlerinnen in Anspruch nehmen.

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Umfang und Kosten richten sich nach Beratung, Untersuchung und tatsächlich erbrachten Leistungen.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Die Erstattung hängt vom persönlichen Tarif, der Beihilfe oder weiteren Vereinbarungen ab. Eine vollständige Kostenübernahme kann durch die Praxis nicht zugesichert werden.

Erhalte ich vor einer Selbstzahlerleistung eine Kosteninformation?

Ja. Planbare Zusatz- oder Selbstzahlerleistungen werden vorab erläutert. Bei umfangreicheren Behandlungen kann eine schriftliche Kostenübersicht vereinbart werden.

Termin bei Gyn Privé

Ihre Fragen klären wir transparent.

Bei einer planbaren Selbstzahlerleistung besprechen wir den vorgesehenen Umfang vor der Behandlung.

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